Unsere AGB

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen sind für alle von uns getätigten Verkäufe und zwar auch dann, wenn im Einzelfall ein besonderer Hinweis auf sie nicht erfolgt. Einkaufsbedingungen, die unseren Bedingungen ganz oder teilweise widersprechen, erkennen wir nicht an und zwar auch nicht dann, wenn in Bestellschreiben oder in sonstiger Weise die Konditionen des Käufers als allein gültig hingestellt werden.
Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen oder der einzelvertraglichen Absprachen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden eine rechtsunwirksame Bestimmung durch eine andere im wirtschaftlichen Ergebnis möglich gleichkommende Bestimmung ersetzen.

2. Mündliche Abmachungen

Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen gelten grundsätzlich nur für den Einzelfall und für den jeweils vorgesehenen Zeitraum. Sie sind erst nach Eingang unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.

3. Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern und soweit sie nicht insgesamt als fest bezeichnet sind. Vereinbaren wir mit dem Kunden Handelsklauseln, so finden die INCOTERMS in ihrer jeweils neuesten Fassung Anwendung. Sie gehen diesen allgemeinen Lieferbedingungen vor.

4. Mitwirkungspflicht des Käufers, Muster, Qualität

Der Käufer ist verpflichtet, die Brauchbarkeit und Eignung unserer jeweiligen Lieferung für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck und das Vorliegen der für ihn maßgebenden Kriterien vor dem Einsatz im Einzelnen zu untersuchen. Unsere Produkte werden bei uns oder unseren Partnern nach gesicherten Methoden und Erkenntnissen hergestellt. Alle Muster, Proben, Analysen und Daten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Bei der Beurteilung der Qualität sind die branchenüblichen Toleranzen zu berücksichtigen.

5. Lieferung

a. Allgemeines
Wir sind nur im Rahmen der uns tatsächlich zur Verfügung stehenden Menge zur Lieferung verpflichtet. Bei Warenmangel sind wir berechtigt, Mengenkürzungen vorzunehmen. Werden in diesem Fall zusätzliche Bezugsquellen in Anspruch genommen und treten dadurch Verteuerungen ein, können wir die Mehrkosten auch bei fester Preisabsprache dem Kaufpreis zuschlagen. Die Ablehnung der Mehrkosten durch den Käufer gibt uns die Rechte nach Ziffer 5 f).

b. Liefermenge
Für die Feststellung der Liefermenge ist das bei der Versandstelle ermittelte Gewicht maßgebend.

c. Gefahrtragung
Erfüllungsort für die Lieferung ist die Lieferstelle. Das Transportrisiko für Ware und Transportmittel trägt der Käufer. Fehlen besondere Vereinbarungen, können wir nach unserem Ermessen Beförderungsweg, -art und –Transportmittel auswählen. Versicherungen schließen wir nur auf Weisung und Kosten des Käufers ab.

d. Preise
Ist die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung mit erhöhten oder zusätzlichen, gegenüber dem Verkaufspreis zugrunde liegenden Nebenkosten wie Zölle, Frachten, Abgaben, Steuern und dgl. bzw. erhöhten Arbeitslöhnen und/oder Rohstoffpreisen belastet, so ändert sich der Verkaufspreis entsprechend. Umwegfrachten, Klein-, Hochwasser- oder Eiszuschläge können dem Preis hinzugerechnet werden.

e. Abnahmeverzug
Verzögert sich die Abnahme durch den Käufer nach vertragsgemäßer Bereitstellung, gehen sämtliche Nachteile und Schäden zu seinen Lasten, soweit der Käufer nicht nachweist, dass diese Nachteile und Schäden auch dann eingetreten wären, wenn er die Ware rechtzeitig abgenommen hätte.

f. Lieferbedingungen
Höhere Gewalt (z.B. Krieg, Unruhen, Sabotage, Betriebsstörungen Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Versorgungs- und Transportstörungen, Warenverknappung) sowie andere unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse, die die Lieferung – auch soweit unsere Vorlieferanten betroffen sind – verhindern oder erschweren, berechtigen uns zu Preiszuschlägen und/oder zum vollen oder teilweisen Vertragsrücktritt ohne Verpflichtung zum Schadenersatz. Bei länger anhaltenden Störungen sind wir berechtigt, für die Dauer der Behinderung einschließlich angemessener Vor- und Anlaufzeit, die Lieferung – auch regional – zu beschränken und die zur Verfügung stehenden Mengen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) auf alle Abnehmer zu verteilen. Hinsichtlich der nicht gelieferten Mengen sind die Parteien von ihrer Abnahme / Lieferverpflichtung befreit. Ein vom Käufer oder von uns erklärter Rücktritt bezieht sich nicht auf erfolgte Teillieferungen.

g. Sicherheitsvorschriften
Bei Selbstabholung haftet der Käufer für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und stellt uns insoweit von allen Schadensersatzansprüchen, insbesondere solchen gemäß § 116 SGB X und 6 EFZG frei. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Transport von Waren liegt allein beim Käufer oder seinem Beauftragten. Der Käufer ist für entsprechende Belehrungen seiner Beauftragten verantwortlich.

6. Beanstandungen, Gewährleistungen

Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass der Besteller unverzüglich (spätestens innerhalb 7 Tagen) nach der Anlieferung den Mangel anzeigt Bei Sachmängeln der Ware besteht nur ein Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen. Bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§463,480 Abs. 2,635 BGB. Dies gilt auch, sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, beschränkt sich die Schadensersatzhaftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens; bei Kaufleuten jedoch höchstens auf den Nettowert der Lieferung, durch die der Käufer geschädigt ist. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.

7. Allgemeine Haftung

Bei allen sonstigen, nicht mit der Gewährleistungshaftung zusammenhängenden Schadensersatzhaftungen haften wir im Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit wir außerhalb der Gewährleistungen eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft verletzen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren , typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung durch uns der Höhe nach auf den Nettorechnungswert der einzelnen mangelhaften Lieferungen beschränkt.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Käufer und uns (einschließlich künftig entstehender Forderungen aus den gegenseitigen Geschäftsverbindungen) bei Hereinnahme von Wechseln und Schecks erst mit deren unwiderruflicher Gutschrift in das Eigentum des Käufers über. Vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen ist der Käufer nur solange berechtigt, unsere Ware im ordnungsmäßigen Geschäftsgang zu veräußern, zu verarbeiten, zu vermischen oder zu verbrauchen, wie er sich nicht im Zahlungsrückstand befindet. Er darf die Ware weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen. Wird die Ware vermischt, verarbeitet oder verbunden, überträgt uns der Käufer zur Sicherung unserer Forderungen schon jetzt das Eigentum an der Vermischung oder dem aus Verarbeitung oder Verbindung entstandenen neuen Produkt anteilig im Verhältnis des Kaufpreises für unsere Ware zum Wert der Vermischung/des neuen Produktes. Gleichzeitig wird vereinbart, dass der Käufer unser Eigentum unentgeltlich, jedoch unter Haftung für Vorsatz und Fahrlässigkeit, für uns verwahrt. Zur Sicherung aller Forderungen tritt der Käufer schon jetzt die Forderungen und die Nebenrechte aus dem Weiterverkauf unserer Ware, einer eventuellen Vermischung oder des neuen Produktes an uns ab und zwar in Höhe des von uns berechneten Kaufpreises. Der Käufer wird uns auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die vollen Beträge der Forderung mitteilen sowie die Drittschuldner von der Abtretung unterrichten. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur solange berechtigt, wie er sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in Rückstand befindet. Soweit unsere Forderungen fällig sind, hat er eingezogene Beträge sofort an uns abzuführen. Der Käufer wird uns unverzüglich jeden Zugriff Dritter auf unser Eigentum oder die an uns abgetretenen Forderungen mitteilen und die Dritten auf unsere Rechte hinweisen. Wir werden die uns nach den vorstehenden Absätzen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl insoweit freigeben, als deren Wert unsere zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt.

9. Zahlung

Zahlung hat ohne Abzug sofort nach 10 Tagen zum vereinbarten Termin zu erfolgen, es sei denn, auf der Auftragsbestätigung wurde eine anders lautende Zahlungsvereinbarung getroffen. Bei Zahlung durch Überweisung oder Scheck gilt der Tag der Gutschrift des Gegenwertes als Eingangstag. Bei Zahlung durch Wechsel der Tag der Einlösung des Wechsels. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Sofern der Käufer nicht ausdrückliche Bestimmungen trifft, kann der Verkäufer eingehende Zahlungen nach seinem Belieben verrechnen. Die Aufrechnung ist uns gegenüber nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüchen die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, oder wegen nicht zweifelsfrei berechtigten Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ist nicht statthaft. Zahlungen dürfen nicht an Reisende oder Vertreter, sondern stets nur unmittelbar an uns erfolgen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Leonberg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, einschließlich Scheck- und Wechselklagen, ist Leonberg sofern der Käufer Vollkaufmann ist. Für alle mit uns bestehenden Rechtsbeziehungen ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend. Die Anwendung des „einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen“ und des „einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Verträgen über bewegliche Sachen“ ist ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl auch am Sitz des Käufers zu klagen.

11. Datenschutz

Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen. Im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.

AGB

Aktuelle AGB Stand Dezember 2019